A. Allgemeiner Teil
A.1 Anwendung der AGB und Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln das Verhältnis zwischen der Prime Time AG (nachfolgend «Prime Time» genannt) mit Sitz in Pratteln BL und den Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde» genannt). Allgemeine Bestimmungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung.
Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen der Prime Time und dem Kunden. Vertragsgegenstand können
- Waren wie z. B. Hardware und Software (Abschnitt B. Bestimmungen für Warenlieferungen),
- Dienstleistungen, wie z.B. Beratung, Installationsarbeiten, Wartung und Support (Abschnitt C. Bestimmungen für Dienstleistungen) und
- Streaming Services (Abschnitt D. Bestimmungen für Streaming Services),
sein, die Prime Time online, in Offerten oder mündlich anbietet. Die Abschnitte B, C und D kommen nur zur Anwendung, falls solche Leistungen vereinbart oder vom Kunden angenommen oder in Betrieb genommen wurden, und gehen im Falle von Widersprüchen dem Abschnitt A. Allgemeiner Teil vor.
A.2 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Prime Time kommt durch die Bestellung (via Prime Time Internetseite, E-Mail) des Kunden und der folgenden Auftragsbestätigung (via Prime Time Internetseite, E-Mail) der Prime Time zustande.
A.3 Preise
Die Preise in unserer Offerte und in unseren Auftragsbestätigungen sind grundsätzlich verbindlich. Erhebliche Irrtümer und technische Änderungen sind jedoch vorbehalten.
Unsere Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exkl. Mehrwertsteuer, Urheberrechtsgebühren, der vorgezogenen Recyclinggebühr (VRG) oder Lieferkonditionen.
A.4 Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
Der Kaufpreis ist auf Rechnung, Vorauskasse, PayPal oder via Kreditkarte (Postcard, Visa, Mastercard und Maestro Karte) zu begleichen. Für Grossaufträge behalten wir uns vor, andere Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen zu gewähren. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage. Nach Ablauf dieser Frist wird der Kunde gemahnt und hat die Rechnung binnen 5 Tagen zu begleichen. Bei Nichtbegleichung der ausstehenden Rechnung wird ein Verzugszins von 5% ab Ausstellung der Mahnung verlangt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Prime Time oder aber der Streaming Service wird bis zur vollständigen Bezahlung unterbrochen.
A.5 Gewährleistung
Prime Time führt alle Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt durch.
A.6 Abnahme
Warenlieferungen und Dienstleistungen gelten ohne schriftliche Rüge des Kunden über Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt als abgenommen.
A.7 Termine, Fristen und Verzug
Termine und Fristen von Prime Time sind unverbindlich, sofern sie diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Verbindliche Fristen werden erstreckt, falls diese aus Gründen nicht eingehalten wurden, auf die Prime Time keinen Einfluss hat. Hat Prime Time eine Frist aus ausschliesslich von Prime Time zu verantwortenden Gründen nicht eingehalten, so ist Prime Time im Verzug und der Kunde hat Prime Time schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Misslingt auch die Nachbesserung innerhalb der Frist, kann der Kunde die Annahme im Falle einer Dienstleistung (Abschnitt C) schriftlich verweigern. Über die hier beschriebenen Regelungen hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche des Kunden aus Verzug.
A.8 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat die Prime Time unentgeltlich bei der Erbringung der Leistungen zu unterstützen, insbesondere durch Bereitstellung der erforderlichen Informationen, in dem er die technischen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Leistungen schafft und im Falle einer Installation durch Prime Time Zugang zu den Räumlichkeiten und Installationen des Kunden gewährt. Prime Time wird den Kunden auf solche Voraussetzungen hinweisen, soweit diese nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden dürfen.
A.9 Haftung
Die Haftung von Prime Time ist auf vorhersehbare Schäden beschränkt. Die Haftung von Prime Time ist insgesamt auf die Höhe unter dem Einzelvertrag erhaltene Vergütung beschränkt. Die Haftung von Prime Time für mittelbare Schäden, wie z.B. entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, entstandene Mehraufwendungen und immaterielle Schäden ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten jedoch nicht im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die Prime Time eine Garantie übernommen hat, bei Haftung für Personenschäden und für die Haftung nach dem Produktehaftpflichtgesetz / Produkthaftungsgesetz.
A.10 Datenschutz
Die Kundendaten werden nach den Vorschriften des Schweizerischen Datenschutzgesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Kundendaten werden nur innerhalb der Prime Time streng vertraulich verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Prime Time ist bestrebt, die Datensicherheit so gut wie möglich zu gewährleisten. Kunden können jederzeit Auskunft über ihre persönlichen Daten verlangen.
A.11 Geistiges Eigentum
Die Inhalte der Homepage www.primetime.ch sind urheberrechtlich geschützt, d.h. jedes Design, jeder Text, jede Graphik darf nicht ohne Zustimmung der Prime Time reproduziert und für andere wirtschaftliche Zwecke missbraucht werden. Ausser der Kunde verwendet die Informationen für eine Bestellung bei der Prime Time.
A.12 Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag kann nur bei unbehebbaren technischen Komplikationen oder in beidseitigem Einverständnis erfolgen. Prime Time kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, wie z.B. eine wesentliche Mitwirkung unterlässt oder die Leistungen nicht zahlt. Ein Rücktritt bedarf der Schriftlichkeit.
A.13 Gerichtsstand
Sämtliche Verpflichtungen unterstehen ausschliesslich dem Schweizer Recht. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt 4133 Pratteln BL. Die Prime Time kann aus Kundenfreundlichkeit das Gericht am Wohnort des Kunden anrufen.
A.14 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam sein, berührt es nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Prime Time behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung die AGB jederzeit ändern zu können. Es gelten ausschliesslich die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Kunden.
Abschnitt B. Besondere Bestimmungen für Warenlieferungen
B.1 Lieferbedingungen und Versandkosten
Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Lieferkosten werden in der Offerte, sofern möglich explizit ausgewiesen oder darauf hingewiesen, dass Lieferkosten entstehen können. Auf der Rechnung sind Leistungen aus Lieferung und Zoll separat aufgeführt. Sollte ein Artikel nicht verfügbar sein, informiert Prime Time den Kunden unverzüglich und beide Parteien können vom Vertrag zurücktreten. Allfällige Lieferverzögerungen durch die Spedition, begründen keine Schadenansatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Kann ein Paket durch die Post nicht zugestellt werden, so wird es auf der zuständigen Poststelle sieben Tage gelagert. Die Prime Time erhebt bei Annahmeverweigerung und Lieferunmöglichkeit eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- / Euro 50.- und verrechnet dem Kunden sämtlich angefallene Portokosten. Bei Bedarf liefert Prime Time die Waren und installiert diese für den Kunden Vorort oder lässt diese Leistungen durch einen Partner ausführen.
B.2 Garantie
Die Prime Time liefert Eigenprodukte und fabrikneue Produkte anderer Hersteller in Original-Markenqualität. Für alle Produkte gilt eine generelle Garantiefrist von 12 Monatenab Kaufdatum, wenn nicht ausdrücklich ein anderer Zeitraum angegeben ist. Innerhalb der Garantiezeit behält
sich Prime Time vor, bei unreparierbaren oder nicht mehr lieferbaren Artikeln einen gleichwertigen Ersatzartikel zur Abgeltung der Garantieansprüche auszuhändigen. Die Ersatz- oder Tauschartikel berechtigen zu keiner Garantiezeitverlängerung, d.h. das erste Kaufdatum gilt als verbindlich.
B.3 Mängelrüge und Rückgaberecht
Bei technischen Problemen sollen zuerst die in schriftlicher und elektronischer Form mitgelieferten Gebrauchsanleitungen gelesen werden. Für weiteren Support kann der Kunde die Prime Time unter support@primetime.ch oder per Telefon unter +41 61 901 73 55 erreichen.
Reklamationen müssen innerhalb von 5 Tagen ab Kaufdatum in schriftlicher Form an unseren Kundendienst per mail@primetime.ch oder per Telefon unter +41 61 901 73 55 erfolgen.
Bei Mängeln innerhalb der Garantiezeit muss der Kunde das Produkt mit dem Original-Kaufbeleg und einer genauen Beschreibung der Mängel sofort nach Kenntnisnahme des Defekts unverzüglich an die Prime Time retournieren. Bei Einsendungen muss das Produkt entweder in der Originalverpackung oder in einwandfreier Verpackung bei der Prime Time ankommen. Andernfalls erlischt die Garantie.
Falls die gekaufte Ware innerhalb von 14 Tagen in einwandfreiem Zustand und in der Originalverpackung retourniert wird, erstattet Prime Time den vollen Kaufbetrag.
Der Kunde trägt die Kosten für die Rücksendung.
Grundsätzlich sind folgende Artikel NICHT rückgabeberechtigt:
– Produkte, die nicht bei der Prime Time gekauft wurden,
– benutzte Produkte,
– geöffnete Produkte,
– aufgekratzte Verlängerungskarten,
– verwendete Verlängerungskarten.
Abschnitt C. Besondere Bestimmungen für Dienstleistungen
C.1 Gewährleistung
Prime Time führt alle Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt durch. Es besteht keine Ergebnisverantwortung im Sinne eines Werks. Dienstleistungen unterliegen nicht einer Garantie.
C.2 Verrechnung
Falls nicht anders vereinbart, werden Dienstleistungen nach tatsächlichem Aufwand verrechnet, auf schriftliche Vereinbarung hin, kann auch ein Festpreis vereinbart werden. Die Verrechnung erfolgt monatlich bzw. nach Beendigung der Arbeiten.
C.3 Kündigung
Dienstleistungen können jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden.
Prime Time bietet für einige Waren und Installationen (Auf Wunsch?) einen kostenpflichten Wartungsservice an. Prime Time kann vom Kunden in diesem Fall bei Problemen und Störungen zur technischen Unterstützung angefordert werden.
C.4.1 Verfügbarkeit und Reaktionszeit
Wartung und Support ist verfügbar während der üblichen Bürozeiten von Montag bis Freitag. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Prime Time reagiert auf Anfragen per Email support@primetime.ch Telefon +41 61 901 73 55 mit einer Reaktionszeit von Best Effort. Das heisst, dass die Anfragen entsprechend der Verfügbarkeit des Servicepersonals bearbeitet wird. Es wird weder eine Reaktionszeit noch eine Lösungszeit zugesagt. Die Unterstützung erfolgt aber innerhalb eines angemessenen Zeitraums.
C.4.2 Gewährleistung Wartung und Support
Es handelt sich bei Wartung und Support um eine Unterstützungsleistung durch qualifiziertes Personal. Ein Erfolg ist nicht geschuldet.
C.4.3 Laufzeit
Sind Wartung und Support durch den Kunden beauftragt, so beginnt diese mit der Lieferung der Ware oder mit der Installation durch Prime Time zu laufen. Die Vertragslaufzeit wird einzelvertraglich vereinbart, beträgt jedoch mindestens 36 Monate.
Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich die Wartung nach Ablauf um ein weiteres Jahr, falls sie nicht mit einem Vorlauf von drei Monaten auf das Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
C.4.3 Verrechnung
Die Wartung wird nach Beauftragung jährlich vorab in Rechnung gestellt.
Abschnitt D. Besondere Bestimmungen für Streaming Services
D.1 Prime Time Hospitality Service
Der Prime Time Hospitality Service ist ein Streaming Dienst von TV-Sendern und Management Plattform für Institutionen, welche als Anbieterin von Services gegenüber ihren Kunden agiert (Hotels, Altersheime, Kliniken, Apartmentanbieter, Gefängnisse usw.). Die TV-Inhalte werden zentral bei der Prime Time über allgemein verfügbare TV-Satelliten oder direkt über Internet von den Sendeanstalten empfangen und an den Kunden per Internetverbindung übertragen. Der Prime Time Service umfasst also den Empfang der TV-Satellitensignale, deren Umwandlung in einen TV-Internet Stream, die Einspeisung in das Internet und je nach Architektur die Bereitstellung auf Prime Time eigene Applikationen
D.2 Voraussetzungen für den Prime Time Hospitality Service
Der Prime Time Hospitality Service umfasst ausschließlich die Bereitstellung der bestellten TV-Kanäle und setzt eine Internetverbindung des Kunden sowie verschiedene kundenseitige Hardwarekomponenten und / oder Netzwerkinfrastruktur voraus, die nicht Teil des Streaming Dienstes der Prime Time sind. Sofern nicht von Prime Time geliefert, ist Prime Time nicht verantwortlich für solche beim Kunden installierten Hardware- oder Netzwerkkomponenten oder für Ausfälle und Störungen der Internetübertragungstrecke von der Prime Time zum Kunden oder oder der TV-Satellitenübertragung der allgemein verfügbaren TV-Satelliten.
D.3 Laufzeit Prime Time Service-Abo / PremiumPlus Service Paket
Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Laufzeit des Services 60 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, falls der Service nicht drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Start und Laufzeit werden schriftlich vereinbart. Der Start beginnt jedoch spätestens ab erster Nutzung des Streaming Service durch den Kunden und endet frühestens nach der letzten Nutzung durch den Kunden.
D.4 Recht zur Nutzung der Streaming Inhalte durch den Kunden
Die empfangenen TV-Signale unterliegen in der Nutzung grundsätzlich den Bestimmungen und Einschränkungen des originären TV-Satellitensignals oder entsprechenden Verwertungsgesellschaften für Urheberrechte.
Der TV Streaming Service darf nur zu eigenen, internen geschäftlichen Zwecken des Kunden in deren Räumlichkeiten verwendet werden. Das Nutzungsrechte ist nicht übertragbar an dritte Parteien. Die Weiterleitung an Dritte ist nicht zulässig.
D.5 Lizenz- und Nutzungsgebühren von TV-Inhalten, Schutzrechte Dritter
Der Kunde ist selbst verantwortlich, sich über eventuell anfallende Lizenz- oder Nutzungsgebühren an die GEMA oder andere Rechteinhaber zu informieren und diese abzuführen. Prime Time wird den Kunden sofort im Falle einer Forderung eines Dritten gegen die Prime Time wegen Nutzung oder im Falle einer Verletzung von Schutzrechten von Dritten durch den Kunden unterrichten. Der Kunde hält Prime Time auf erstes Verlangen frei von jeglichen Forderungen von Dritten in Bezug auf durch den Kunden verursachte Lizenz- oder Nutzungsgebühren sowie in Bezug auf sämtliche entstehenden Kosten, wie nicht abschließend, anfallende Anwalts- und Gerichtskosten im Zusammenhang mit der Rechtsverteidigung solcher Forderungen.
D.6 Verfügbarkeit und Qualität des Streaming Services
Der Streaming Service kann zeitweise Störungen und Unterbrechungen unterliegen. Prime Time gewährleistet keinen unterbrechungsfreien Betrieb des Streaming Dienstes. So können von Prime Time nicht zu verantwortende Voraussetzungen für den Service gemäss Ziffer D.2 „Voraussetzungen für den Prime Time Hospitality Service“ Ursache einer Störung oder Nichtverfügbarkeit sein oder zeitweise Störungen bei der Prime Time entstehen oder zeitlich limitierte Wartungsarbeiten erforderlich sein. Prime Time wird in ihrem Verantwortungsbereich eine angemessene Verfügbarkeit und Qualität des TV Streaming Dienstes gewährleisten.
D.7 Störungsbeseitigung und anfallende Kosten
Nimmt der Kunde den Prime Time Servicedienst im Zuge einer vorliegenden Störung in Anspruch, und die Ursache der Störung liegt im Einflussbereich des Kunden (siehe Ziffer D.2 „Voraussetzungen des Prime Time Hospitality Service“), behält sich Prime Time vor, etwaige anfallende Aufwände dem Kunden nach Aufwand und zu einem Stundenansatz von CHF 190.- in Rechnung gestellt.
D.8 Haftung
Prime Time haftet ausschliesslich für direkte und vorhersehbare Schäden. Die Haftung bei Vorliegen leichter Fahrlässigkeit ist beschränkt auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten an Prime Time vergüteten Servicegebühren für den betroffenen TV Streaming Dienst. Eine Haftung der Prime Time für indirekten Schäden, für Folgeschäden sowie für entgangen Gewinn, entgangener Umsatz ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit, bei Vorsatz, im Falle von Personenschäden oder bei Verletzung des Produkthaftungsgesetzes.